23 aug. 1854: Friedrich Streiff und seine Frau Anna Katharina Streiff-Schmid
Am Nachmittag machte ich einen Besuch bei meinem Vetter Friedrich Streiff, dem Sohn aus der Fabrik, zu einer Kaffeestunde. Ich sollte mir seinen neuen Umbau ansehen. Am meisten beeindruckten mich die kunstvoll eingelegten Fußböden – quadratische Paneele aus schön gearbeitetem Holz, die aus dem Bernerland stammten. Teppiche verwendet man hier nicht.
Ich bewunderte die Sanftmut und Geduld der gutherzigen Hausfrau, die gelegentlich zu Unrecht mit wenig freundlichen Worten angesprochen wurde – und doch wusste sie diese mit Takt und Würde zu ertragen. Umso bewundernswerter, als sich an ihrer Lage ohnehin nichts mehr ändern lässt.
Es zeigte sich mir einmal mehr, wie viel ein freundliches Wort im rechten Augenblick bedeuten kann – besonders gegenüber jemandem, der in Jähzorn zu Äußerungen oder Handlungen neigt, die er eigentlich nicht so meint und die hart oder verletzend wirken können.
Beim Abschied musste ich versprechen, in ein paar Jahren wiederzukommen – denn sonst, fügte das schwächliche Cousinchen mit bewegter Stimme hinzu, sehen wir uns hier unten wohl nicht mehr wieder.
Mollis: 28 juni - 25 aug. 1854
Streiff-Zwicky, Emerentia (1790-1859)
Haus Unterkirchen
Streiff, Konrad (1794-1825)
Kubli, Barbara
28 Juni 1854: Emerentia Streiff-Zwicky im Wohnhaus Unterkilchen
Nun besuchte ich meine Großcousine, Frau Richterin S., im Wohnhaus Unterkilchen – einem der schönsten und größten Häuser der Gegend. Schon in den Jahren 1825 und 1837 war ich häufig hier gewesen, damals jedoch meist in einer feierlicheren Eigenschaft. Ihr Sohn ist in dieses Haus eingeheiratet und erschien mit seiner jungen Frau, um sich dem Vetter Doktor vorzustellen.
Wir sprachen über meine früheren Aufenthalte hier und erinnerten uns gemeinsam an einige Begebenheiten aus jener Zeit. Das Gespräch mit dem jungen Mann wurde bald ernster, da wir über das sogenannte Zugrecht diskutierten – ein Thema, das mir damals noch wenig vertraut war. Erst hier, und bei späteren Gelegenheiten, lernte ich es näher kennen und verstehen.
Dieses Recht ist insofern von Bedeutung, als unsere Familie – und insbesondere ich selbst als ältester männlicher Nachkomme aus jenem Familienzweig – Anspruch auf jenes Haus und Gut erhebt. Herr Streiff, der jetzige Eigentümer, zeigte sich sehr bereit, dieses Recht von uns abzulösen.